Eine Baugenehmigung brauchen Sie für eine Solaranlage in Berlin nicht, denn Anlagen auf Dach und Fassade sind verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 a BauO Bln). Einige Berliner Regeln prüfen wir trotzdem bei jedem Haus, bevor wir ein Angebot schreiben.
Solarpflicht bei Neubau und Dachumbau
Das Solargesetz Berlin verlangt seit dem 1. Januar 2023 Photovoltaik auf Gebäuden mit mehr als 50 m² Nutzungsfläche, wenn sie neu gebaut werden oder ihr Dach wesentlich umgebaut wird. Dann müssen mindestens 30 % der Dachfläche belegt werden, bei einem Bestandshaus mit bis zu zwei Wohnungen genügen alternativ 2 kW (§ 4 SolarG Bln). Bestehende Häuser ohne Dachumbau betrifft das Gesetz nicht. Ausnahmen, Nachweis und Bußgelder stehen im Ratgeber zur Solarpflicht in Berlin.
Abstand zur Brandwand
Seit dem 23.07.2026 müssen Solaranlagen zu Brandwänden in Berlin einheitlich mindestens 0,50 m Abstand halten, egal wie hoch sie aufgebaut sind (§ 32 Abs. 5 BauO Bln). Bei Doppel- und Reihenhäusern liegt diese Wand zwischen den Haushälften, und ältere Ratgeber nennen dort noch einen größeren Abstand.
Denkmalschutz und Welterbe
Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt über die Anlage. Nach dem Solarleitfaden des Landesdenkmalamts von 2023 ist eine Anlage, die man vom öffentlichen Raum aus nicht sieht, in der Regel genehmigungsfähig. Auf den sichtbaren Dächern der sechs Welterbe-Siedlungen der Berliner Moderne bleiben Solaranlagen ausgeschlossen, auf nicht einsehbaren Flachdächern dort sind sie möglich. Wie der Antrag abläuft, erklärt Photovoltaik und Denkmalschutz in Berlin.
Dach vorab selbst prüfen
Ob sich Ihr Dach eignet, zeigt der Solarrechner Berlin unter solarrechner.berlin.de, den der Senat seit dem 18.11.2025 anbietet. Er rechnet mit dem Solarkataster vom November 2025 und berücksichtigt auch, wie stark Bäume und Nachbarhäuser Ihre Dachflächen verschatten.